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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte landwirtschaftliche Förderung nach Brandfall, Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EIF, Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP, Ablehnung der Förderung mit Hinweis auf fehlende Brandversicherung, hypothetische Berechnung der zu erbringenden Eigenleistung wie bei ordnungsgemäßer Neuwertversicherung, bei unterstellter Neuwertversicherung anfallende Versicherungsleistungen mindern förderfähige Kosten gänzlich, weil Versicherung sämtliche Wiederaufbaukosten abdecken würde, Risiko der fehlenden Gebäudeversicherung bei Landwirt, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür

    Urteil vom 16.01.2023 – W 8 K 21.1594

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Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung der Förderung mit Hinweis auf fehlende Brandversicherung
  • begehrte landwirtschaftliche Förderung nach Brandfall
  • bei unterstellter Neuwertversicherung anfallende Versicherungsleistungen mindern förderfähige Kosten gänzlich
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EIF
  • hypothetische Berechnung der zu erbringenden Eigenleistung wie bei ordnungsgemäßer Neuwertversicherung
  • kein atypischer Ausnahmefall
  • keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht
  • keine Willkür
  • maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie
  • Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite
  • Risiko der fehlenden Gebäudeversicherung bei Landwirt
  • Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz
  • weil Versicherung sämtliche Wiederaufbaukosten abdecken würde
  • weites Ermessen
  • Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles
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